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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Corona-Virus macht auch vor dem Wasserverband Eifel-Rur nicht Halt. Trotzdem tun wir natürlich alles, um unsere Tätigkeiten zu Ihrem Wohl weiter zu erfüllen. Abwasserreinigung, Versorgung der Trinkwasseraufbereitung sowie der Industrie und des Gewerbes und der Hochwasserschutz sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die auch bei einer Reduzierung des öffentlichen Lebens weiter gesichert sein müssen.

Der WVER unternimmt deswegen alles, um Sie alle, aber auch seine Mitarbeiter*innen zu schützen und seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Dazu gehört u. a.:

  • ein Krisenstab bewertet laufend die Lage im Verband und trifft notwendige Entscheidungen,
  • die Sicherung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs hat Vorrang vor anderen Aufgaben,
  • Besprechungen werden auf ein Mindestmaß zurückgefahren und als Telefonkonferenzen durchgeführt,
  • wo möglich, arbeiten KollegInnen im Home-Office, um die persönlichen Kontakte zu verringern.

Leider gibt es auch für die Öffentlichkeit einige Einschränkungen, um einer Verbreitung des Corona-Virus entgegenzutreten:

  • das Verwaltungsgebäude des Wasserverbands in der Eisenbahnstraße 5 darf durch Besucher von außen zurzeit nicht betreten werden,
  • der Verband führt bis auf weiteres keinerlei öffentliche Veranstaltungen durch, bei denen Menschengruppen zusammenkommen,
  • Führungen und Besichtigungen von Verbandsanlagen sind zurzeit nicht möglich.

Natürlich stehen wir für Ihre Fragen und Anregungen auch weiterhin zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns diese per Mail zukommen zu lassen oder sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Alle Kontaktdaten finden Sie hier www.wver.de/kontakt. Wir sind auch jetzt bemüht, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu beantworten und zu bearbeiten.

Ich bin überzeugt, dass wir durch diese Maßnahmen sicherstellen, dass der Verband seine Aufgaben in den nächsten Wochen sicher erfüllen kann. Ferner kommen wir dadurch unserer Verantwortung für den Schutz unserer Mitbürger*innen und zur Entlastung des Gesundheitssystems nach.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen und Ihren Familien in diesen schwierigen Zeiten alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit.

Dr. Joachim Reichert
Vorstand

Bei Fragen rund um COVID-19 wenden Sie sich gerne gleich per Mail an unseren Krisenstab: KrisenstabCorona@wver.de

Corona-Virus: Aktuelle Fragen und Antworten

Das aktuelle „Herunterfahren des öffentlichen Lebens“ dient nicht nur dem Schutz unseres Gesundheitssystems vor einer Überlastung durch ein schwallartiges Ansteigen der Infektionszahlen. Auch die gesamte öffentliche Infrastruktur muss davor geschützt werden. Dazu gehört an vorderster Stelle die Wasserwirtschaft mit der Trinkwasserversorgung und der Abwasserreinigung.

FAQs zum Thema „Corona-Virus und Versorgungssicherheit in der Energie- und Wasserwirtschaft“.

Wie bewertet die Wasserwirtschaft aktuell die Situation? Ist die Versorgung mit Trinkwasser gesichert?

Die Unternehmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft stehen bezüglich der fortlaufenden Entwicklungen in engem Austausch miteinander sowie mit Ministerien, Behörden und Institutionen. Auch der WVR tauscht sich mit anderen Unternehmen über getroffene Maßnahmen und die zu verfolgende Strategie aus und lernt so von den Erfahrungen anderer.

Derzeit sehen die Unternehmen und auch der WVER kein Risiko für die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit. Es werden regelmäßig Risikobewertungen durchgeführt, da sich die Lage national und international als sehr dynamisch erweist. Die Situation muss vor dem Hintergrund der zunehmenden Krankheitsfälle sowie der Dauer der Pandemie immer wieder neu bewertet werden.

Wie sind die Unternehmen der Wasserwirtschaft für den Notfall aufgestellt?

Die Wasserbranche hat im Rahmen ihres Krisen- und Notfallmanagements Prozesse auf¬gesetzt, die regelmäßig getestet, geprüft und evaluiert werden. Für Krisenfälle werden die Unternehmen der Wasserwirtschaft bei Bedarf in lokale und regionale Krisenstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte eingebunden.

Die Wasserwirtschaft nutzt in weiten Teilen modernste Kommunikations- und Fernwirktechnik und verfügt über einen hohen Automatisierungsgrad ihrer Anlagen.

Sind die Unternehmen der Wasserwirtschaft auf Krisenfälle vorbereitet?

Als Betreiber kritischer Infrastrukturen ist das Krisen- und Notfallmanagement für die Wasserwirtschaft eine Daueraufgabe höchster Priorität.

Neben den Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die jederzeitige Sicherstellung der Wasserversorgung und die ordnungsgemäße Reinigung des Abwassers das oberste Ziel. Ver- und Entsorger haben unternehmensspezifische Pandemie-, Vorsorge- und Notfallpläne erarbeitet, auf die jetzt zurückgegriffen wird. Zuletzt wurden diese bei der Vogelgrippe-Epedemie im Jahre 2006 erfolgreich eingesetzt.

Welche Maßnahmen treffen die Unternehmen der Wasserwirtschaft?

Die Unternehmen – so auch der WVER – haben ihre Maßnahmen der jeweiligen Situation angepasst und im Sinne von Eskalationsstufen folgende Maßnahmen getroffen:

Stufe 1 der Maßnahmen:

Dazu gehören die Einsetzung von Präventions- bzw. Krisenstäben, die regelmäßig tagen. Krisenstabssitzungen dienen zur Analyse der Entwicklungen sowie zur Koordination darauf abgestimmter Maßnahmen. Beim WVER tagt der Krisenstab arbeitstäglich und seit geraumer Zeit nur noch physisch voneinander getrennt per Telefon- oder Videoschaltung.

Seit dem Auftreten des Corona-Virus in Deutschland, bzw. im Zuständigkeitsgebiet des WVER werden die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen konsequent in der betrieblichen Praxis umgesetzt.

Stufe 2 der Maßnahmen:

In dieser Phase ist auch für die Wasserwirtschaft die Durchsetzung der dringend erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung von Abstand unter den Beschäftigten von oberster Priorität. So hat der WVER alle Mitarbeiterinnen, die von der Aufgabe in der Lage sind, von zuhause zu arbeiten, ins Homeoffice versetzt. Dies betrifft allein im Verwaltungsgebäude in Düren ca. 120 Mitarbeiterinnen.

Alle Dienstreisen und alle Besuche Dritter auf den Anlagen oder in den Gebäuden des WVER sind abgesagt.

Die Mannschaftsstärke der operativ auf den Anlagen tätigen Beschäftigten ist weitestgehend auf die Minimalbesetzung zurückgefahren worden. Im wöchentlichen Wechsel werden die aktiven Teams durch die in Reserve befindlichen Beschäftigten abgelöst. Ferner arbeiten die Mitarbeiter*innen nur noch voneinander getrennt und unternehmen auch keine gemeinsamen Fahrten.

Durch die vorbeschriebenen Maßnahmen wird die weitere Ausbreitung des Virus wirkungsvoll unterbunden und gleichzeitig die volle Betriebsbereitschaft des WVER sichergestellt.

Wie kann sichergestellt werden, dass in den besonders sensiblen Bereichen der Unternehmen auch bei erheblicher Zunahme an Infektionen immer genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen?

Größtes Augenmerk legen die Unternehmen auf die Sicherstellung von betriebsnotwendigem Personal. Die Wasserwirtschaft nutzt in weiten Teilen Fernwirktechnik und verfügt über einen hohen Automatisierungsgrad. Besondere Beachtung finden Arbeitsbereiche wie Leitstellen, aber auch Entstörungsdienste und Bereitschaften. Hier werden zusätzlich folgende vorsorgliche Maßnahmen ergriffen.

Diese werden auch vom WVER umgesetzt.

  • Zutrittsbeschränkungen für relevante Gebäude (z.B. der Zentralen Leitwarten)
  • Der Schutz des Schlüsselpersonals zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe inner¬halb der Organisation zur Sicherstellung eines Notbetriebs (z.B. Besatzung der zentra¬len Leitwarten).
  • Ggf. die Isolierung von notwendigem Fachpersonal für den Betrieb sensibler Bereiche voneinander (Bildung von kleinen Teams ohne Kontakt zueinander).
  • Ggf. Vorkehrungen, dass Personal bei Auftreten eines Verdachtsfalls im Team aus getrennten Räumen oder auf Anlagen einzeln arbeiten kann.
  • Die Planung des Personaleinsatzes nach ausgearbeiteten Notfallschichtplänen.
Angenommen, bestimmte Regionen werden unter Quarantäne gestellt oder unter Ausgangssperren gestellt: Wie kann die personelle Besetzung von wichtigen technischen Betriebsteilen sichergestellt werden?

Werden Gebietsquarantänen (sowohl Ausgangs- als auch Zutrittssperren) angeordnet, muss mit der Anordnung sichergestellt werden, dass Ausnahmeregelungen für den Einsatz betriebsnotwendigen Personals der Ver- und Entsorger ausgesprochen werden, wie sie auch für medizinisches Personal gelten. Die Unternehmen der Wasserwirtschaft sind hierzu bereits vorsorglich mit den zuständigen Behörden in Kontakt.

Entsprechende Bescheinigungen befinden sich in der Abstimmung zwischen den Interessensverbänden und den Behörden. Darüber hinaus verfügt der WVER über entsprechende Ausweispapiere.

Wie steht es um die Belieferung mit wichtigen Vorprodukten wie zum Beispiel Ersatzteilen?

Ein Ausfall der Lieferkette ist aktuell nicht akut, da auf den meisten Anlagen sensible Ersatzteile redundant vorhanden sind bzw. vorgehalten werden. Zudem werden alternative Lieferanten geprüft, insbesondere von betriebsnotwendigen Verbrauchsstoffen. Auch der WVER hat entsprechende Vorkehrungen getroffen bzw. ist entsprechend aktiv.

Durch den Ausfall von Zulieferern ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass es zu Verzögerungen bei Bauprojekten kommen kann. Viele Unternehmen haben z. B. ihre Bautätigkeit zum Schutz ihrer Mitarbeiter ganz eingestellt.

Auch hier muss eine tagesaktuelle Bewertung erfolgen, wenn es zu einem Ausfall von Wirtschaftszweigen kommt, die für die Zulieferung relevant sein können. Notwendig ist weiterhin die Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

Welche Gefährdung geht von Trinkwasser aus?

Mit Blick auf die Wasserversorgung hat das Umweltbundesamt bestätigt, dass Trinkwasser, das „unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt“ wird, „sehr gut gegen alle Viren, einschließlich der Corona-Viren, geschützt“ ist.

Trinkwasser ist anerkanntermaßen das am stärksten kontrollierte Lebensmittel und wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und in das Leitungsnetz verteilt. Eine Übertragung des neuartigen Corona-Virus erfolgt nach derzeitigem Wissensstand vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen oder kontaminierte Flächen. Bereits aus diesem Grund ist die Gefahr der Infizierung über das Trinkwasser sehr gering.

Darüber hinaus stellt das in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Multibarrieren-System, bestehend aus Ressourcenschutz (u. a. Ausweisung von Wasserschutzgebieten), Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die fachgerechte Planung, der Bau und der Betrieb einer Trinkwasser-Installation (u. a. korrekte Absicherung) eine sichere Grundlage zur Vermeidung wasserbedingter Epidemien dar.

So hat zum Beispiel das Grundwasser, welches für die Trinkwassergewinnung genutzt wird, eine längere Bodenpassage durchlaufen und ist im Untergrund gut gegen alle mikrobiellen Verunreinigungen, einschließlich Viren, geschützt.

Im Verantwortungsgebiet des WVER wird Trinkwasser im großen Umfang auch aus Tal-sperren gewonnen. Dort werden in der Regel aufwändige technische Verfahren eingesetzt, mit denen die Grenzwerte und Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Infektion des Menschen mit dem Covid-19-Virus über das Trinkwasser nach derzeitigem Kenntnisstand sehr unwahrscheinlich.

Welche Gefährdung geht von Abwasser aus?

Sollten Corona-Viren etwa über das Waschen von Händen ins Abwasser gelangen, müssen sie zunächst einmal einen teils mehrstündigen Weg zur Kläranlage durchlaufen. Auch in der Anlage selbst haben sie eine Aufenthaltszeit von einem Tag oder mehr, bevor sie mit gereinigtem Abwasser in das Einleitgewässer gelangen könnten. Nach jetzigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Viren bis dahin inaktiv geworden sind und ihre Ansteckungsfähigkeit verloren haben.

Selbst wenn einige Viren oder Bruchstücke derselben den Weg ins Einleitgewässer finden sollten, ist ein infektiöser Kontakt mit dem Wasser des Einleitgewässers in höchstem Maße unwahrscheinlich.

Bei einem erneuten, möglichen Mangel an Toilettenpapier: Welche Hygienepapiere dürfen noch ins Abwasser?

Sollte es auch jetzt wieder zu Engpässen im Zusammenhang mit erneuten Hamsterkäufen kommen, kann dies dazu führen, dass erneut verstärkt auf Küchenpapier und Feuchttücher zurückgegriffen wird.

Toilettenpapier besteht weitgehend aus einem organischen Material, das sich im Wasser schnell auflöst und damit kein Problem für die Abwasserableitung und Abwasserreinigung darstellt. Zwar besteht auch Küchenpapier zumeist aus einem organischen Material, das aber saugfähiger und haltbarer ist. Zumindest in der Vergangenheit sind hier beim WVER keine Probleme aufgetreten, insofern es über die Toilette entsorgt wurde. Dies kann sich in einer Zeit, in der es angesichts des weitgehenden Ausverkaufs von Toilettenpapier zu einer vermehrten Ersatznutzung von Küchenpapier kommt, ändern. Der Wasserverband Eifel-Rur beobachtet dazu, wie auch andere Abwassereiniger, genau die Lage. Es gilt aber auch hier: Die Nutzung von Küchenpapier für den Gang zur Toilette und die Entsorgung über das Abwasser sollte vermieden werden, da es dafür nicht ausgelegt ist.

Für Feuchttücher liegen entsprechende Erkenntnisse bereits seit einigen Jahren vor. Sie bestehen aus Kunststofffasern, die sich nur sehr langsam auflösen – jedenfalls deutlich langsamer als die Tücher durch die Kanalisation zur Kläranlage brauchen. Dabei lagern sich Feuchttücher gerne in Pumpen ab, bilden dort Verstopfungen und setzen die Pumpen außer Betrieb. Feuchttücher sind regelrechte „Pumpenkiller“. Die Schäden müssen mit einem entsprechenden Personalaufwand behoben werden – die Kosten dafür tragen alle über die Schmutzwassergebühr mit.

Die Wasserwirtschaft bittet die Verbraucher*innen deswegen eindringlich, für das „große Geschäft“ nur Toilettenpapier zu nutzen. Feuchttücher haben in der Toilettenspülung nichts verloren und müssen in der Restmülltonne entsorgt werden!

Corona-Virus und Wassersport

Der Wasserverband betreibt hauptsächlich mit dem Rursee ein attraktives Gewässer für den Wassersport. „Normalerweise“ darf hier gesegelt, gesurft und an ausgewiesenen Badestellen geschwommen werden. Auf der Rur selbst wird „normalerweise“ auch Kanu- und Rafting-Sport betrieben. Sind diese Aktivitäten angesichts der nach wie vor aktiven Corona-Virus-Pandemie auch in der Saison 2021 weiter möglich? Dazu finden Sie hier einige mögliche Fragen und Antworten.

Sollten Sie trotzdem noch weitergehende Fragen haben, so sprechen Sie uns bitte an! Die Kontaktdaten sowie ein Kontaktformular finden Sie auf unserer Homepage https://wver.de.

  • Schränkt der Wasserverband Eifel-Rur die wassersportliche Betätigung auf seinen Gewässern in der kommenden Wassersport-Saison (hauptsächlich dem Rursee) ein?
    Es gibt seitens des Wasserverbands keine über die jeweils gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) (siehe https://www.land.nrw/corona) hinausgehenden Beschränkungen auf den verbandlichen Wasserflächen. Der Verband behält sich aber vor, hier Änderungen vorzunehmen, wenn es entsprechende Vorgaben durch die Behörden gibt und sie in den Zuständigkeitsbereich des Verbands fallen.
    Wir appellieren eindringlich an Ihre Verantwortung sich selbst und ihren Mitmenschen gegenüber. Halten Sie Abstand.
  • Besteht aufgrund meiner wassersportlichen Aktivitäten eine Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus?
    Das Wasser selbst stellt keine Infektionsquelle dar. Jedoch gelten auch die Verhaltensregeln der jeweils aktuellen CoronaSchV.
    Weitere Informationen, wie Sie sich vor dem Virus schützen und durch Ihr Verhalten zum Schutz Anderer beitragen können, finden Sie z. B. unter https://www.bundesgesundheitsministerium.ded/coronavirus.html oder https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/.
    Aktualisierte Meldungen rund um das Corona-Virus bietet auch das Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
  • Ich habe mir bereits eine Befahrensplakette für den Rursee geholt, entscheide mich aber auch Sicherheitsgründen freiwillig dazu, zunächst keinen Wassersport zu betreiben. Kann ich dann eine Kostenrückerstattung erhalten?
    Kosten können nicht zurückerstattet werden, da es sich um eine freiwillige Entscheidung handelt. Ein offizielles Wassersportverbot oder eine generelle Ausgangssperre bestehen ja zurzeit nicht. Auch wer jetzt noch eine Plakette erwirbt, tut dies auf eigenes Risiko.
  • Dürfen bei steigenden Temperaturen die ausgewiesenen Badestellen an der Rurtalsperre (am Badestrand Eschauel und in Woffelsbach am Rursee, am Eiserbachsee in Rurberg und am Freibad in Einruhr) noch benutzt werden?
    Hier gelten die Aussagen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung, in der geregelt ist, ob der Betrieb von Schwimmbädern und vergleichbarer Einrichtungen untersagt ist oder nicht.
  • Auf der Rur gibt es Angebote zum Kanufahren und, so z. B. im Kreis Heinsberg, zum Rafting. Werden diese Tätigkeiten untersagt?
    Für die Fragen der Genehmigung von Fahrten auf der Rur und anderer Fließgewässer sind die entsprechenden Behörden bei den Kreisen Düren und Heinsberg sowie der Städteregion Aachen zuständig (Untere Wasserbehörden). Entsprechende Informationen erhalten Sie dort. Generell gilt aber auch hier, dass ein enges Beieinander von Menschen unbedingt vermieden werden muss, um Infektionen zu vermeiden.

Die Rursee-Schifffahrt bietet ab dem Frühjahr 2021 ein breites Angebot von Fahrten auf dem Rursee und dem Obersee der Rurtalsperre Schwammenauel an. Wird dieses Angebot aufrecht erhalten?

Die Rurseeschifffahrt wird ihren Fahrbetrieb am 27.03.2021 aufnehmen. Natürlich sollten auch hier das Abstands- und Schutzgebot der jeweils gültigen Corona-Schutz-Verordnung eingehalten werden. Zum aktuellen Stand bitten wir Sie, sich auf der Homepage der Rursee-Schifffahrt zu informieren: https://www.rursee-schifffahrt.de

Stand: 25.03.2021