FAQ Wassersport

FAQ

Ist die Ausübung von Wassersport auf dem Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel und auf den Staubecken Obermaubach und Heimbach kostenpflichtig?

Ja, die Nutzung der Wasserfläche ist kostenpflichtig und an eine Genehmigung (Erwerb einer Plakette, welche auf dem Boot befestigt wird) gebunden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Einbringen von Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen auf dem Staubecken Obermaubach nur für den in der Freizeitordnung  (https://wver.de/wp-content/uploads/2025/12/Freizeitordnung_Obermaubach_2025-12-02.pdf) unter Punkt 3 genannte Personenkreis (Anliegern, Bootsverleih, Fischereiberechtigten und ansässigen Vereinen)  zugelassen ist. Der Verkauf der Plaketten für das Staubecken Obermaubach erfolgt ausschließlich über die ansässigen Vereine oder über die E-Mail-Adresse ed.revw@tropsressaw.

Wo erhalte ich meine Plakette? Muss die Plakette jedes Jahr neu beantragt werden?

Die Plaketten erhalten Sie über einen Verein oder eine Ausgabestelle. Informationen zu den Ausgabestellen erhalten Sie auf unserer Homepage: https://wver.de/talsperren/wassersport/.

Die Plakette muss jedes Jahr neu beantragt und erworben werden.

Wo ist meine Plakette gültig?

Plaketten der Bootsplakette Typ 1 und Typ 2 einschließlich der dazugehörigen Motorplakette für das Staubecken Obermaubach gelten auch für das Staubecken Heimbach und den Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel, sofern die Regelungen für die Freizeitnutzung des Staubeckens Heimbach und des Hauptsees der Rurtalsperre Schwammenauel dem nicht entgegenstehen.

Die Plaketten für den Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel und das Staubecken Heimbach sind identisch und gelten untereinander sofern die Regelungen für die jeweilige Freizeitnutzung dem nicht entgegenstehen.

Welche Boote und Wasserfahrzeuge sind zugelassen?

Es sind nur die in der Abbildung 1 der jeweiligen Freizeitordnung aufgeführten Boote und sonstige Wasserfahrzeuge zugelassen (zu den in den Ziffern 3.1 - 3.5 aufgeführten Bedingungen und Beschränkungen).

Boote und sonstige Wasserfahrzeuge, welche in der Abbildung 1 nicht aufgeführt sind, sind nicht zugelassen, wie z.B. Belly-Boote, Jetskis, Hausboote, Flöße oder Pumpfoils, Schwimmplattformen, Luftmatratzen, Schwimmhilfen u.a.

Darf ich mein Stand-up-Paddelboard modifizieren?

Das Anbringen von E-Foils und Elektrohilfsmotoren und anderen Zusätzen ist nicht gestattet.

Bei der Verwendung von Foils ist ein entsprechender Befähigungsnachweis (z.B. DSV-Segelsurfschein, amtlicher Sportbootführerschein Binnen „als Segelsurfbrett“ oder vergleichbare Nachweise) und eine Plakette der Klasse 2 (Surfplakette) erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Stand-Up-Paddelboard nur auf dem Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel gestattet ist.

Unter welche Bootsklasse fällt mein Boot?

Typ 1:    Kanus, Kajaks, Paddelboote, Schlauchboote*, Stand-Up Paddle-Boards (SUP)

*unter Schlauchboot fallen ausschließlich einfache Freizeitschlauchboote (sogenannte Strandboote, Badeboote), die ohne festen Boden und ohne Motorisierung betrieben werden. Hierzu zählen Wasserfahrzeuge mit geringer Traglast, die lediglich durch Muskelkraft (Paddel) fortbewegt werden.

Typ 2: Angelboote, Ruderboote, Tretboote, Surfbretter, Kleinsegelboote einschl. Optimisten (Segelfläche bis 4,99 m²)

Typ 3: Segelboote, Katamarane mit einer Segelfläche 5,00 m² - 17,99 m²

Typ 4: Segelboote, Katamarane mit einer Segelfläche 18 m² - 45 m²

Typ 5: Zusatzplakette bei der Nutzung Elektrohilfsmotoren

Darf ich im Hauptsee der Rurtalsperre oder den Staubecken Obermaubach oder Heimbach schwimmen?

Nein, das Schwimmen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Schwimmen im Hauptsee der Rurtalsperre ist ausschließlich am Badeplatz in Woffelsbach und am Badestrand in Eschauel erlaubt. Weitere Möglichkeiten zum Schwimmen bietet der Eiserbachsee in Simmerath-Rurberg sowie das Naturfreibad in Einruhr am Obersee.

Darf ich im Obersee der Rurtalsperre schwimmen oder Wassersport ausüben?

Nein, das Schwimmen und jeglicher Wassersport wird durch die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ der Bezirksregierung Köln verboten (eine Ausnahme besteht nur für den Bootsverleih und das Schwimmbad in Einruhr). Der Obersee dient der Trinkwassergewinnung, so dass hier strenge Regeln gelten.

Ist das Segeln erlaubt?

Rurtalsperre Schwammenauel:

Auf dem Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel ist das Segeln erlaubt. Bitte beachten Sie, dass ab einer Segelfläche von 5,00 m² ein Befähigungsnachweis vorzulegen ist.

Staubecken Obermaubach:

Auf dem Staubecken Obermaubach ist das Segeln erlaubt. Windsurfen ist nicht zugelassen. Bitte beachten Sie, dass ab einer Segelfläche von 5,00 m² ein Befähigungsnachweis vorzulegen ist.

Staubecken Heimbach:

Auf dem Staubecken Heimbach sind Segeln und Windsurfen nicht zugelassen.

Darf ich mein Boot am Grillplatz in Heimbach ins Wasser lassen?

Bei Mietung des Grillplatzes erhält man einen Schlüssel für die Schrankenanlage und darf von dort Wasserfahrzeuge zu Wasser lassen. Dies gilt auch bei Sommerfesten. Kontakt unter https://www.dorfgemeinschaft-hasenfeld.de/Grillplatz/

Zugelassen sind hier nur Paddel-, Ruder- und Tretboote. SUP-Boards, Windsurfen, Segeln und Schwimmen ist hier nicht gestattet!

Darf ich mein Boot am Jugendstil-Wasserkraftwerk ins Wasser lassen?

Der Parkplatz am Jugendstil Wasserkraftwerk gehört dem WVER. Das Parken ist dort also gestattet.

Nach einem kurzen Fußweg über die Brücke erreicht man das Staubecken bequem über einen Trampelpfad auf der linken Seite und kann dort sein Boot zu Wasser lassen.

Sind alle Antifouling Anstriche verboten?

Nein, biozidfreie Antifouling Anstriche sind erlaubt. Schutzanstriche von Wasserfahrzeugen (Antifouling Anstriche) müssen den Anforderungen der Internationalen Wassersportgemeinschaft Bodensee e.V. (IWGB) entsprechen. Auskunft erteilt die Gemeinschaft der Sportvereine Rursee e.V. (GSR) und stellt eine Positivliste zur Verfügung.

Wann brauche ich einen Bootsführerschein?

Bei Segelbooten mit einer Segelfläche von mehr als 4,99 m² ist ein Segelscheins (z.B. Segelführerschein A des Deutschen Segler Verbandes DSV, amtlicher Sportbootführerschein Binnen unter Segel oder vergleichbare Nachweise) erforderlich. Beim Erwerb der Plakette ist die Vorlage des Segelscheins notwendig.

Bei Surfern ist ein entsprechender Befähigungsnachweis (z.B. DSV-Segelsurfschein, amtlicher Sportbootführerschein Binnen „als Segelsurfbrett“ oder vergleichbare Nachweise) erforderlich.

Wie groß darf mein Boot sein?

Die unter Typ 1 und 2 fallenden, mit Muskelkraft betrieben Boote und sonstige Wasserfahrzeuge, wie Paddel-, Ruder- und Tretboote (auch mit Motorantrieb) sowie SUP´s dürfen die Messzahl 9 m² nicht überschreiten.

Segelboote (Typ 2-4) dürfen die Messzahl 22 m² nicht überschreiten.

Für ein Segelboot ohne Mast gilt auch die Messzahl 9 m².

Die Messzahl [m²] ist das Produkt aus (Länge über alles in [m]) x (Breite über alles in [m]).

An welchen Stellen kann ich Boot Typ 1 oder 2 zu Wasser lassen?

o             Woffelsbach, neben dem Hotel Zum kleinen Seehof.

Adresse: Uferstraße 6, 52152 Simmerath-Rurberg

Schrankenkarte erforderlich

o             Rurberg, neben Rureifel Tourismus GmbH,

Adresse: Seeufer 3, 52152 Simmerath-Rurberg

Schrankenkarte erforderlich

o             Obermaubach, Ende der Bootsrampe neben dem Gebäude des WVER

Adresse: Seestraße 19, 52372 Kreuzau

o             Neben der Staumauer in Schwammenauel, Heimbach (unterhalb des Restaurants)

Darf mein Boot im Winter am Steg liegenbleiben?

Nein, alle Boote müssen während der Zeit vom 15. November bis 31. März außerhalb des Uferbereichs gelagert und gegen unbefugtes Wassern gesichert werden Ausnahmen gelten für Angelboote mit einer Plakette der Fischerei Pächtergemeinschaft und Boote im Rettungseinsatz.

Sind Toiletten auf meinem Boot erlaubt?

Ja, mobile Campingtoiletten mit Fäkaltank (Toilettenkassetten) sind zugelassen, wenn diese vorschriftsmäßig an den dazu zulässigen Stellen entsorgt werden. Ein Verbot gilt für fest eingebaute chemische Toiletten oder Pumptoiletten.

Die Entleerung der Campingtoilette ist nur an ausgewiesenen Orten, wie Campingplätzen, Wohnwagenparks, Tankstellen oder öffentlichen Toiletten gestattet, niemals auf der Straße oder in einer Grünanlage.

Darf ich einen Benzinmotor/Verbrennungsmotor benutzen?

Nein, Verbrennungsmotoren sind grundsätzlich nicht zugelassen.

Darf ich mein Arbeitsboot als Stegbesitzer weiterhin nutzen?

Ja, auf Antrag können Hilfsmotoren mit einer höheren Motoreingangsleistung oder Verbrennungsmotoren auf dem Rursee eingesetzt werden, sofern der WVER dies gesondert erlaubt. Dies gilt z.B. für die Jugendausbildung, für Sonderveranstaltungen (Regatten, Sommerfest „Rursee in Flammen“, Fronleichnams-Prozession u.ä.) sowie für Arbeitseinsätze an Steganlagen.

Was muss ich bei Nutzung eines Elektrohilfsmotors beachten?

Voraussetzung ist die Nutzung einer Gel- oder Vliesbatterie. Andere Akkumulatorentypen (z.B. Folienbatterien) müssen wasserdicht geschlossen sein.

Boote bis 5 m Länge dürfen eine maximale Motoreingangsleistung von 1500 Watt haben.

Boote über 5 m Länge dürfen eine maximale Motoreingangsleistung von 3680 Watt haben.

Die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h darf nicht überschritten werden.

Die maximale Spannung an Bord darf 48 V nicht überschreiten.

Stromerzeugung durch Solarmodule ist gestattet. Batterien und Solarmodule müssen fest im bzw. auf dem Boot befestigt werden, um ein „über Bord gehen“ zu verhindern.

Benötige ich für mein Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug eine Motorplakette?

Ja, sowohl für den Einsatz als auch bereits bei Mitführung von Elektrohilfsmotoren an Bord, mit Ausnahme von SUP-Boards, ist zusätzlich eine Motorplakette unabhängig von der Bootsgröße erforderlich. Diese muss vor dem Betrieb des Bootes bzw. sonstigen Wasserfahrzeugs erworben und an gut sichtbarer und nicht demontierbarer Stelle, möglichst an der Steuerbordseite angebracht werden.

Benötige ich zum Slippen mit einem Segelboot eine Motorplakette?

Nein, für das einmalige Ein- und Auswassern zum Erreichen des Heimatstegs bzw. der Slipanlage ist der Einsatz eines Elektrohilfsmotors ohne Plakette erlaubt.

Ist die Nutzung eines Elektrohilfsmotors bei einem Segelboot trotz Plakette nur auf Notsituationen beschränkt?

Ja, wenn die Rückkehr zur Anlegestelle anders nicht zu bewerkstelligen ist, darf auf Segelbooten ausnahmsweise ein Elektrohilfsmotor eingesetzt werden. Die ursprünglich (mit Windkraft) vorgesehene Antriebsart soll vorrangig genutzt werden.

Darf ich das Ufer betreten?

Nein, das Betreten des Ufers ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Außer an den vorgegebenen Badestellen und in Notsituationen ist das Anlegen am Ufer außerhalb der genehmigten Anlegestellen, sowie das Betreten des Ufers verboten.

Eine Ausnahme gilt für das Befestigen von Landleinen im Rahmen des Ankerns in Ufernähe. Hierfür darf das Ufer kurzzeitig betreten werden.

Ebenfalls ausgenommen sind Angler. Diese sind befugt zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr das angrenzende Ufer von Land aus zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Darf ich mein Hobby als Angler ausüben?

Ja, das Fischen und Angeln ist nur Inhabern von Fischereischeinen mit entsprechender Angelkarte erlaubt. Am Hauptsee der Rurtalsperre ist das Fischen und Angeln in einer Zone von 50 m um die Anlegebrücken der Fahrgastschiffe verboten.

Darf ich nachts angeln?

Ja, das nächtliche Angeln, vom Ufer aus, ist erlaubt.

Wo erhalte ich die „Winterplakette“ (15.11. bis 31.03.) für mein Angelboot?

Im Winter erfolgt die Ausgabe ausschließlich über die Ausgabestelle Seppi´s Eck in Simmerath, Bollard 21, 52152 Simmerath-Rurberg oder bei der Fischerei Pächtergemeinschaft

Paddeln auf den Flüssen im Verbandsgebiet

Der WVER ist nur für den Wassersport auf dem Hauptsee der Rurtalsperre und den Staubecken Obermaubach und Heimbach zuständig. Sollten Sie Fragen zu der Befahrbarkeit der Flüsse im Verbandsgebiet haben, wenden Sie sich bitte an den Kanu-Verband NRW:

Adresse: Friedrich-Alfred-Straße 25, 47055 Duisburg

Tel.:  0203/7381 653

Mail: ed.wrn-unak@ofni  Website: www.kanu-nrw.de

Ich möchte die Rur befahren, kann ich dabei das Staubecken Obermaubach durchqueren? Benötige ich hierfür eine Plakette?

Nein, zum zügigen Überqueren des Staubeckens Obermaubach von der Rur aus kommend, wird keine Plakette benötigt.

Wie kann ich eine Bootsbox in Schwammenauel mieten?

Schreiben Sie eine Mail mit dem Betreff „Anfrage Bootsbox“ an ed.revw@netfahcsnegeil.  Bitte geben Sie an, ob Sie an einer kleinen oder an einer großen Box Interesse haben. Ferner benötigen wir Ihre vollständige Adresse und eine Telefonnummer. Sie werden dann in die Warteliste aufgenommen und von uns informiert, sobald eine Box für Sie zur Verfügung steht. Die Wartezeit beträgt aufgrund der großen Nachfrage mehrere Jahre.

Wie viel kostet die Anmietung einer Box in Schwammenauel, Heimbach und welche Maße haben die Boxen?

Große Box:        113 cm breit, 66 cm hoch, 610 cm tief

Miete 62,50 € (74,38 € inklusive MwSt.) im Jahr *

Kleine Box:        90 cm breit, 46 cm hoch, 565 cm tief

Miete 50,00 € (59,50 € inklusive MwSt.) im Jahr *

* Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen (Stand 2026)

Vermietet der WVER noch an anderen Orten Bootsboxen?

Nein, es gibt keine weiteren Standorte.

Ich möchte einen Steg kaufen. Ist der WVER der richtige Ansprechpartner?

Nein, die Stege gehören nicht dem WVER. Alle Stege befinden sich im Privatbesitz. Die Daten der Stegeigentümer werden, aus Gründen des Datenschutzes, nicht an Dritte weitergegeben. Der WVER tritt auch nicht als „Vermittler“ auf.

Ich möchte einen ganz neuen Steg bauen. Wie muss ich vorgehen?

Ein neuer Steg ist eine Anlage im Sinne des Landeswassergesetzes (§ 22), so dass es erforderlich ist eine Genehmigung der Bezirksregierung in Köln zu beantragen. Vor Beantragung dieser Genehmigung, muss eine Genehmigung des WVER unter ed.revw@netfahcsnegeil  eingeholt werden. Anfragen bezüglich der Errichtung eines neuen Steges können nur bearbeitet werden, wenn eine konkrete Planung (Ort, Ausführung des Steges) vorliegt.

Ich suche einen einzelnen Stegplatz. An wen kann ich mich wenden?

Am Hauptsee der Rurtalsperre gibt es viele „Vereinsstege“. Die Vereine bieten zum Teil auch „Gastliegeplätze“ (ohne Vereinsmitgliedschaft) an. Der WVER tritt hier nicht als Vermittler auf.

Darf ich Kurse (z.B. geführte Kanutouren, Events, „Schnuppersegeln“ etc.) auf dem Hauptsee der Rurtalsperre oder den Staubecken geben?

Ja, eine gewerbliche Nutzung der Wasserflächen ist jedoch nur nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem WVER erlaubt.

Darf ich am Hauptsee der Rurtalsperre nach Belieben campen?

Nein, das Campen ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Campingplätzen am Hauptsee zugelassen. Dies gilt auch für Wohnwagen und Wohnmobile.

Darf ich am Ufer grillen?

Nein, im gesamten Uferbereich der Stauanlage, ist das Entfachen von offenen Feuern (Lagerfeuer) sowie das Grillen im Freien ausnahmslos untersagt.

Was passiert, wenn ich die Nutzungsregeln des WVER nicht beachte?

Bei Verstößen gegen die Ge- und Verbote der Nutzungsregelungen kann der WVER die Zahlung einer Strafe verlangen! Siehe dazu Tabelle 2 in der jeweiligen Freizeitordnung.