Sorry, your browser does not support inline SVG.

Baden in Fließgewässern mit Gefahren verbunden

In der Ferienzeit und dank steigender Temperaturen suchen viele Menschen Abkühlung im Wasser. Dazu nutzen sie auch die Fließgewässer wie Rur, Inde, Wurm und andere. Der Wasserverband Eifel-Rur warnt eindringlich davor, diese zu betreten. Der Untergrund der Flüsse ist sehr uneben und kann von oben nicht richtig eingeschätzt werden. Außerdem kann man auf glitschigen Steinen sehr leicht ausrutschen und sich Verletzungen zufügen. Hierbei kann man auch bei geringer Wasserführung ertrinken, wenn etwa der Kopf unter Wasser gerät. Zudem können auch Strömungsverhältnisse und mitgeführtes Treibgut für Stürze sorgen. Absolute Lebensgefahr herrscht an Wehren, bei denen das Wasser unvermittelt in die Tiefe stürzt. Die dabei entstehende Wasserwalze kann dazu führen, dass man nicht mehr entkommt und ebenfalls ertrinkt. Auch die Uferbereiche beinhalten Gefahren: Wo die Riesenbärenklau (Herkulesstaude) wächst, kann man sich durch Berührung durch seine toxische Wirkung Verletzungen zufügen, die an Verbrennungen erinnern.

Der Verband betont, dass außer in Naturschutzgebieten und explizit mit Beschilderung oder Einzäunung versehenen Verbotszonen wie Wehren ein Betreten der Fließgewässer auf eigenes Risiko nicht grundsätzlich verboten ist. Jedoch bittet er alle, die in diesen Tagen Abkühlung suchen, dafür Schwimmbäder oder einen der zahlreichen Badeseen der Region für einen ungefährdeten Badespaß zu besuchen. Es stehen auch ausgewiesene Badestellen wie etwa Eschauel am Hauptsee der Rurtalsperre, der Eiserbachsee in Rurberg oder das Naturerlebnisbad am Obersee in Einruhr zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der Rurtalsperre weist der Wasserverband darauf hin, dass beim Schwimmen über die ausgewiesenen Badestellen hinaus ebenfalls Lebensgefahr besteht. Badende können nämlich leicht von Seglern, Surfern oder der Rurseeschifffahrt übersehen werden. An den weiteren Talsperren des WVER sowie an den sonstigen Trinkwassertalsperren in der Eifel ist das Baden grundsätzlich verboten.