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In Balance: Die gesetzlich verankerte Management-Aufgabe des WVER

Mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU bekam unsere Arbeit im Jahr 2000 neue Regeln: Das Prinzip des verbandlichen „Flussgebietsmanagements”, das alle wasserwirtschaftlichen Aufgaben in einer Hand bündelt, wurde nun zur Leitidee für alle europäischen Gewässer. Das erklärte Ziel ist seither ein integrierter Gewässerschutz, der sich nicht mehr an Verwaltungs- oder Staatsgrenzen orientiert, sondern an den natürlichen Einzugsgebieten der Gewässer – den sogenannten „Flussgebieten“. Bei allen Entscheidungen und Arbeiten rund um unsere Gewässer müssen nun ökonomische und soziale Gesichtspunkte ebenso mitgedacht werden wie ökologische und technische Fragestellungen.

Die übergeordnete Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Grundwasser, Gewässer und der damit verbundenen Ökosysteme: das Erreichen eines „guten ökologischen Zustandes“, also die Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse. Bewertungskriterien hierfür sind der chemische Zustand, die Gewässerstruktur und nicht zuletzt ökologische Bewertungskriterien. Diese Herausforderung können wir nur schaffen, wenn alle mithelfen – auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Verbandsgebiet. Es geht darum, die Ressource Wasser und das natürliche Leben darin für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Entwicklung braucht Zeit

Eigentlich sollte der Rückbau unserer Gewässer bis spätestens 2027 erfolgreich abgeschlossen sein, stößt aber an Grenzen, denn nicht überall können die menschlichen Nutzungsansprüche einfach so aufgegeben werden. Gerade für künstliche oder stark veränderte Gewässer, wie zum Beispiel unsere Talsperren oder die Vicht in Stolberg, gilt als Qualitätsziel nicht der „gute ökologische Zustand“, sondern das „gute ökologische Potenzial“: Man ermittelt hierzu alle menschlichen Einflüsse, die sich entfernen lassen, ohne die eigentliche Nutzung des Gewässers deutlich einzuschränken. So muss eine Talsperre weiter aufgestaut bleiben, damit sie ihren Zweck erfüllt – es macht keinen Sinn, sie wieder zu einem Fließgewässer zurückzubauen. Allerdings können wir sie so bewirtschaften, dass ihr ökologisches Potenzial dem eines natürlichen Sees entspricht. Auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit ist eine durchgehende Renaturierung der Hauptgewässer im Einzugsbereich der Rur unrealistisch. Eine Ausnahmeregelung der Wasserrahmenri
chtlinie (Artikel 4) ermöglicht uns deshalb eine Fristverlängerung und wir befinden uns mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nun im zweiten Bewirtschaftungszyklus. Der Maßnahmenplan legt bis 2027 alle Umsetzungsschritte an den Bächen, Flüsse und Seen unseres Verbandsgebiets fest.

Erfolgskonzept: „Trittstein-Prinzip“

Ein Monitoring der bisherigen Renaturierungsprojekte hat ergeben, dass sich auch der naturnahe Rückbau einzelner Gewässerabschnitte ausreichend positiv auf den weiteren Flussverlauf auswirkt. So werden in Zukunft im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgewählte Bereiche unserer Verbandsgewässer, als so genannte „Trittsteine“, naturnah umgebaut. Die Abstände dieser Abschnitte werden so gewählt, dass die europäischen Anforderungen insgesamt erfüllt werden können.