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Wir sind für Sie da

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstraße 5
52353 Düren

Tel.: 02421 494-0
Fax: 02421 494-1508

Mail: ed.re1771139437vw@tk1771139437atnok1771139437
De-Mail: ed.li1771139437am-ed1771139437.revw1771139437@tkat1771139437nok1771139437

Postanschrift: Postfach 102564,
52325 Düren

Öffnungs­zeiten

Montag – Donnerstag
07:30  bis 17:00 Uhr

Freitag
07:30 h bis 13:00 Uhr

Haben Sie ein Anliegen, Fragen, Anregungen oder Kritik? Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns in Kürze bei Ihnen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Unsere Besucher-Betreuung

Wie funktioniert eigentlich eine Kläranlage? Was leisten die Talsperren in der Eifel? Und warum brauchen wir Fluss-Renaturierungen?

Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen finden Sie bei unseren Tagen der offenen Tür oder z. B. dem Maus-Türöffnertag, die wir an verschiedenen Standorten anbieten. Aktuelle Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender. Führungen auf Kläranlagen oder zur Gewässeruntersuchung können auch mit der Wasserschule des WVER vereinbart werden.

Marcus Seiler

Marcus Seiler

Pressesprecher

Ihr direkter Draht bei Störungen und Notfällen

Unsere 24h-Erreich­barkeit

Ihr direkter Draht bei Störungen und Notfällen

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar! Bei Störungen und im Notfall erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen telefonisch: 02421 4940

Weitere Informationen bei Notfällen oder Fragen zu den Bereichen Trinkwasser, Wassersport, Pegelstände, Kanälen und Stellenangeboten finden Sie im folgenden Abschnitt:

WVER Icons Mitarbeiter

Ihre Möglichkeit, Hinweise auf Rechtsverstöße zu geben

Hinweis­geber­portal

Dieses Hinweisgeberportal steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WVER sowie allen externen Hinweisgebern zur Verfügung, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese dem WVER melden möchten.

Wichtige Fragen und Antworten zum Hinweisgebersystem finden Sie hier:

FAQ-Hinweisgebersystem
Anwendungsbereich-Hinweisgebersystem
Hinweisgeberschutzgesetz