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Als Gleichstellungsbeauftragte trete ich dafür ein, dass das Landesgleichstellungsgesetzes beim WVER umgesetzt wird: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – so steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetztes und so lautet auch die Maxime des Verbands. Dies leben wir nicht nur aus Pflichtgefühl, sondern aus Überzeugung. Der WVER möchte ein attraktiver Arbeitgeber sein, indem er den gesellschaftlich und politisch geprägten Erwartungen und Bedürfnissen an die Lebens- und Arbeitswirklichkeit von Frauen und Männern gerecht wird.

Viele technischen Berufe in der Wasserwirtschaft sind noch klassisch in Männerhand: Wir möchten, dass sich dieses Geschlechter-Klischee verändert und freuen uns über Frauen, die auch in diese Bereiche vorstoßen wollen. Gerade junge Frauen, die auf der Suche nach einer vielversprechenden beruflichen Perspektive und Ausbildung sind, wollen wir für uns gewinnen. Der jährliche „Girls‘ Day“, Praktika und Berufserkundungen bieten eine gute Möglichkeit den Verband und seine Arbeit kennenzulernen. Aber auch in Führungspositionen wollen wir den Frauenanteil stetig weiter erhöhen.

Unser Ziel: Mehr Frauen in der Wasserwirtschaft

Ein Stützpfeiler dieses Ansatzes ist, den MitarbeiterInnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern: So ermöglicht der WVER flexible Arbeitszeiten, Teilzeit-Modelle und mobiles Arbeiten. Auch der Wiedereinstieg nach der Babypause oder Pflegezeit wird möglichst leicht gemacht, indem die MitarbeiterInnen – wann immer möglich – wieder auf ihrer vorherigen Stelle eingesetzt werden. In einem kindgerecht eingerichteten Eltern-Kind-Büro können Eltern zudem mit dem Kind arbeiten. Unser Ziel ist erreicht, wenn sich bei nahezu Vollzeitbeschäftigung für alle Geschlechter, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist und gleichzeitig Altersarmut vermieden wird.

Die Verantwortung, Frauen zu fördern, kann jedoch nicht bei den Arbeitgebern alleine liegen: Die Veränderungen finden auch in den Partnerschaften und im alltäglichen Leben statt. Daher fördert der WVER die Teilzeitbeschäftigung für Frauen und für Männer – beide Geschlechter sollen, im Einklang mit ihrem Familienleben, berufstätig sein können.

Und natürlich findet auch der gewerkschaftliche Anspruch „Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“ beim WVER selbstverständliche Anwendung in den tarifvertraglichen Regelungen.

Leonie Keulen

Leonie Keulen Gleichstellungsbeauftragte

02421 494-1070 E-Mail schreiben Gleichstellungsbeauftragte