Gleichstellung

Chancengleichheit

Für alle Geschlechter

Als Gleichstellungs­beauftragte trete ich dafür ein, dass das Landes­gleichstellungs­gesetzes beim WVER umgesetzt wird: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – so steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes und so lautet auch die Maxime des Verbands. Dies leben wir nicht nur aus Pflichtgefühl, sondern aus Überzeugung. Der WVER möchte ein attraktiver Arbeitgeber sein, indem er den gesellschaftlich und politisch geprägten Erwartungen und Bedürfnissen an die Lebens- und Arbeits­wirklichkeit von Frauen und Männern gerecht wird.

Rebecca Hovelinck

Rebecca Hovelinck

Gleichstellungsbeauftragte

Unser Ziel

mehr Frauen in der Wasser­wirtschaft

Ein Stützpfeiler dieses Ansatzes ist, den MitarbeiterInnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern: So ermöglicht der WVER flexible Arbeitszeiten, Teilzeit-Modelle und mobiles Arbeiten. Auch der Wiedereinstieg nach der Babypause oder Pflegezeit wird möglichst leicht gemacht, indem die MitarbeiterInnen – wann immer möglich – wieder auf ihrer vorherigen Stelle eingesetzt werden. In einem kindgerecht eingerichteten Eltern-Kind-Büro können Eltern zudem mit dem Kind arbeiten. Unser Ziel ist erreicht, wenn sich bei nahezu Vollzeitbeschäftigung für alle Geschlechter, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist und gleichzeitig Altersarmut vermieden wird.

Die Verantwortung, Frauen zu fördern, kann jedoch nicht bei den Arbeitgebern alleine liegen: Die Veränderungen finden auch in den Partnerschaften und im alltäglichen Leben statt. Daher fördert der WVER die Teilzeitbeschäftigung für Frauen und für Männer – beide Geschlechter sollen, im Einklang mit ihrem Familienleben, berufstätig sein können.

Unser Flyer

Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung beim WVER gibt es im Flyer.

Und natürlich findet auch der gewerkschaftliche Anspruch „Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“ beim WVER selbstverständliche Anwendung in den tarifvertraglichen Regelungen.