Beseitigung von Schäden an Ufermauern im Einzugsgebiet von Inde und Vicht
Das Extrem-Hochwasser im Sommer letzten Jahres hat insbesondere an der Inde und der Vicht über einhundert Schäden an Ufermauern und -befestigungen verursacht. Diese wurden vom Wasserverband Eifel-Rur und den örtlichen Behörden unter aktiver Mithilfe der Bevölkerung systematisch erfasst und kategorisiert. In Abstimmung des Wasserverbands mit den zuständigen Unteren Wasserbehörden der StädteRegion Aachen sowie der Stadt Aachen wurde auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung durch diese festgelegt, wer für die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung der Ufermauern verantwortlich ist.
Insbesondere Ufermauern in Innenstadtlagen haben oftmals neben der Sicherung des anliegenden Grundstücks eine übergeordnete wasserwirtschaftliche Funktion und sind durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen, also den WVER, instand zu setzen. Darunter fallen auch diejenigen Ufermauern, die sich auf Privatgrundstücken befinden. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die erforderlichen Aufwendungen aus den Mitteln der staatlichen Wiederaufbauhilfe finanziert, so dass es nicht zu einer finanziellen Belastung der WVER-Mitglieder und der Menschen im Einzugsgebiet von Inde und Vicht kommt.
Ufermauen, die eine sog. „Anlage am Gewässer“ darstellen und keine wasserwirtschaftliche Relevanz haben, liegen dagegen in der Verantwortung der jeweiligen (privaten oder öffentlichen) Grundstückseigentümer. Dabei handelt es sich um Anlagen, die ausschließlich der Verbesserung bzw. Ermöglichung der Grundstücksnutzung dienen, z.B. für einen Garten, eine Firma, eine Straße oder einen Parkplatz. Auch in diesem Fall kann der Grundstückseigentümer Finanzmittel aus der staatlichen Wiederaufbauhilfe zur Wiederherstellung der Ufermauern beantragen.
Alle Betroffenen werden in den kommenden Tagen schriftlich vom WVER und den Unteren Wasserbehörden über die Sachlage zu ihrer Ufermauer informiert.
Aufgrund der Vielzahl der durch den WVER zu behebenden Schäden muss die zeitliche Abfolge der Arbeiten an den Ufermauern priorisiert werden. Sehr eilige, noch nicht behobene Schäden werden, nachdem temporäre Sicherungsmaßnahmen bereits kurz nach dem Hochwasserereignis durchgeführt wurden, vordringlich projektiert. Durch die große Zahl der Schäden an Ufermauern ist davon auszugehen, dass die Behebung aller Schäden insgesamt mehrere Jahre dauern wird.