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Hochwasserfolgen: Schadenserfassung an Gewässermauern und Beseitigung von Unrat

Durch das Hochwasser sind auch an den Gewässern selbst Schäden entstanden. Gewässermauern, die dem Objektschutz dienen, oder die für die Lenkung der Fließrichtung des Gewässers sorgen, sind durch die Wucht des Hochwassers teilweise in erheblichem Umfang in Mitleidenschaft gezogen worden. Derzeit läuft unter Federführung des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) eine Bestandsaufnahme der Schäden. Sehr dringliche Schäden wurden bereits behoben oder provisorisch gesichert.

Der WVER bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Schadensmeldung um Mithilfe. Zu diesem Zweck wurde ein Online-Portal unter der Adresse https://arcg.is/0bnj4q eingerichtet, über das die Schäden an den besonders betroffenen Gewässern aus dem Zuständigkeitsbereich des WVER, Vicht und Inde, einfach und effizient erfasst werden können. Bei der Eingabe der Schäden werden die Nutzer gebeten, anhand der zur Verfügung gestellten kartografischen Darstellung den Stand der bereits erfolgten Aufnahme von Schäden an Gewässermauern zu prüfen. Ist die Schadstelle bereits erfasst, ist in diesem Fall keine weitere Aktion erforderlich. Bei noch nicht aufgenommenen Beschädigungen bittet der WVER, den Schaden auf der genannten Seite über den Online-Fragebogen zu melden.

Sollte die angegebene Internet-Seite nicht genutzt werden können, bittet der WVER, die Beschädigung per E-Mail unter schaden.ufermauer@wver.de zu melden.

Aus praktischen Gründen können Sie bis zum 17.09.2021 Schäden systemunterstütz melden.

Die erfassten Schäden werden nach mit den Kommunen und der Städteregion abgestimmten Kriterien kategorisiert und anschließend nach Priorität abgearbeitet.

Der WVER bittet um Verständnis, dass Schäden gegebenenfalls zunächst nur provisorisch gesichert werden, bevor eine grundlegende Instandsetzung der betroffenen Uferabschnitte erfolgen kann. Aufgrund der großen Zahl der Schäden wird die Behebung insbesondere der niedrig priorisierten Schäden Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher von Nachfragen zur Schadensbearbeitung Abstand zu nehmen.

Fragen zum Thema Uferschäden werden unter dem nachfolgenden Link Faktencheck zum Hochwasser | WVER beantwortet.

Unrat oder Sperrmüll, der nach dem Hochwasser noch in weiten Teilen im Bachbett oder direkt an den Ufern vorzufinden ist, werden durch den WVER koordiniert entfernt.

Überschwemmte Flächen, auf denen hochwasserbedingter Unrat zurückgeblieben ist, sollen in erster Linie durch den betroffenen Eigentümer nach dessen Möglichkeiten gereinigt werden. Der gesammelte Unrat soll der Kommune zur Entsorgung übergeben werden. Sofern die individuellen Möglichkeiten im Einzelfall überschritten sind, kann bei der zuständigen Kommune Unterstützung angefordert werden. Durch die Kommune werden die erforderlichen Hilfeleistungen koordiniert.