Stillstand der Klärschlammverbrennungsanlage auf der Kläranlage Düren
Bereits im August dieses Jahres musste der Wasserverband Eifel-Rur die Klärschlammverbrennungsanlage (KEVA) auf der Kläranlage Düren außer Betrieb nehmen: Grund waren zunehmende Betriebsstörungen und damit einhergehende Stillstandszeiten der inzwischen in die Jahre gekommenen Anlage. Diese ist bereits seit 1975 im Einsatz und verbrennt pro Jahr ca. 7,5 Tausend Tonnen Klärschlammtrockensubstanz.
Entgegen stark vereinfachender Presseberichte möchte der Verband jetzt die Gelegenheit nutzen, den komplexen Sachverhalt im Gesamtkontext darzustellen – auch um Unsicherheiten in der Bevölkerung zur Gefahrenlage und Kostenentwicklung auszuräumen:
Die zeitweilige Stilllegung der Anlage war erforderlich, um vertiefte Untersuchungen durchführen zu können, die im laufenden Betrieb nicht möglich sind. Der Verbandsvorstand beauftragte nach der Außerbetriebnahme umgehend eine renommierte Dürener Ingenieurgesellschaft mit einer gutachterlichen Bewertung der Anlage mit dem klaren Ziel, die KEVA möglichst schnell wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Verbandsrat des WVER sowie der Kläranlagenbeirat aus kommunalen und industriellen Mitgliedern wurden unmittelbar über diesen Schritt informiert, ebenso die Verbandsversammlung vom 14. Dezember 2020.
Die zwischenzeitlich vom Gutachter vorgelegten Prüfergebnisse bestätigen die Richtigkeit der Vorstandsentscheidung, die Anlage temporär stillzulegen: Es zeigen sich Lücken und Aktualisierungsbedarf in der Dokumentation der Anlage, die unter anderem den im „laufenden Betrieb“ vorgenommenen Reparaturen und Anlagenertüchtigungen sowie einem schleichenden Erfahrungsverlust durch Personalveränderungen geschuldet sind. Eine grundlegende Revision der technischen Dokumentation schafft hier Abhilfe. Ferner werden die organisatorischen Abläufe optimiert und das Betriebspersonal umfassend geschult. Darüber hinaus sind einige technische Anpassungen an den Stand der Technik vorzunehmen. Dies ist bei derartigen Anlagen durchaus üblich und wird beim Verband auch seit Jahren praktiziert. Durch die vorbeschriebenen Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die KEVA schnellstmöglich wieder ihren Betrieb aufnehmen kann.
Mit Blick auf das Jahr 2029 wird darüber hinaus an einem Modernisierungskonzept gearbeitet, das den Weiterbetrieb der Anlage bis dahin sicherstellen soll: ab diesem Zeitpunkt ist der Verband gesetzlich zum Recycling des im Klärschlamm vorhandenen Phosphors verpflichtet. An der Planung einer wirtschaftlichen Lösung der hierfür benötigten Monoverbrennungsanlage arbeitet der WVER bereits mit weiteren Partnern in der Klärschlamm-Kooperation Rheinland.
Im Kontext der Stilllegung betont der Wasserverband ausdrücklich:
Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefährdung der Öffentlichkeit.
Durch die Betriebsstörungen kam es nicht zur Überschreitung von vorgegebenen Emissionsgrenzwerten. Die Emissionswerte werden fortlaufend online durch eine Datenfernübertragung an die Bezirksregierung Köln übertragen, welche diese jederzeit einsehen kann und bei einer Überschreitung ihrerseits eingegriffen hätte. Ferner geht die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auch aus der alljährlich zu veröffentlichenden „Bekanntmachung der Emissionswerte“ des Verbandes hervor.
Kompensation der Mehrkosten wird möglich sein.
Die externe Entsorgung der Klärschlämme verursacht zurzeit im Schnitt Mehrkosten von ca. 3.000 Euro am Tag. Der Verband hat deswegen in seinen Wirtschaftsplan 2021 vorsorglich Mittel in Höhe von einer Million Euro eingestellt. Diese potentiellen Mehrkosten gehen allerdings von einer pessimistischen Prämisse einer ganzjährigen Außerbetriebnahme aus. Dies führt für 2021 zu einer theoretischen Überschreitung der bisher praktizierten Begrenzung des jährlichen Beitragsaufkommens von 132 Millionen Euro. Die Verbandsversammlung hat diesem Wirtschaftsplan für 2021 zugestimmt.
Der Verband ist sich jedoch sicher, diese Mehraufwendungen durch eine schnelle Wiederinbetriebnahme der KEVA sowie durch Optimierungen im Kläranlagebetrieb kompensieren zu können, etwa durch die weitere Reduktion des Energiebedarfs und eine Steigerung der Eigenenergieversorgung über die Gasausbeute in den Faulbehältern und den Betrieb der Blockheizkraftwerke.