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Hochwasserschutz Vicht: Planfeststellung beginnt

Der Wasserverband Eifel-Rur wird an der Vicht bei Rott und Mulartshütte zwei große Rückhaltebecken errichten, die den Hochwasserschutz an dem Flusslauf bis nach Stolberg und auch bis nach Eschweiler hinein signifikant verbessern.

Mit der Planung zum Hochwasserschutz an der Vicht wird der Schutz vor einem Hochwasserereignis mit einer Hundertjährlichkeit erreicht. Und selbst bei größeren Hochwasserereignissen kommt es zu einer Verzögerung des Wasserabflusses.

Auf einer gut besuchten Bürgerversammlung in Rott am 11. Januar 2023 hatte der Verband die Planungen vorgestellt, die er am 25.01.2023 offiziell mit Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln einreichte.

Nun erfolgt das tatsächliche Verfahren, in dem Betroffene Anregungen und Bedenken einbringen können. Dazu werden die Planungsunterlagen offengelegt.

Die Offenlegung beginnt am 03. Mai und endet am 02. Juni dieses Jahres. Die Unterlagen können in den Rathäusern von Stolberg, Roetgen und Aachen eingesehen werden. Außerdem hat die Bezirksregierung einen Link zu den Unterlagen auf ihre Homepage gesetzt, über den die Unterlagen ebenfalls ab dem 03. Mai eingesehen werden können.

Betroffene können ihre Einwendungen bis zum 03. Juli 2023 bei den Rathäusern oder bei der Bezirksregierung schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

Offenlegungen:

Gemeinde Roetgen, Hauptstraße 55, 52159 Roetgen, Frau Breda, Raum 22, Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Di. auch von 14:00 bis 15:30 Uhr, Do. auch 14:00 – 17:30 Uhr.

Stadt Stolberg, Bürgerservice, Frankentalstr. 16, 52222 Stolberg (ehem. AOK-Gebäude), Erdgeschoss, Mo. – Mi. 08:00 – 16:00 Uhr, Do. 08:00 – 17:30 Uhr, Fr. 08:00 – 12:30 Uhr.

Stadt Aachen, Fachbereich Klima und Umwelt, Reumondtstr. 1, 52064 Aachen, Mo. – Fr. 09:00 – 13:00 Uhr sowie Mo. – Do. auch von 14:00 bis 16:00 Uhr. Ein Terminvorschlag ist hier vorab unter umwelt@mail.aachen.de zu vereinbaren.

Bezirksregierung:
Link zu den Planungsunterlagen: Unter https://url.nrw/planfeststellung_gewaesserausbau.

Schriftliche oder niederschriftliche Einwendungen:

Rathaus der Gemeinde Roetgen, Hauptstr. 55, 52159 Roetgen
Rathaus der Stadt Stolberg, 11 – 13, 52222 Stolberg
Stadt Aachen: Fachbereich Klima und Umwelt, 52058 Aachen
Bezirksregierung Köln: Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln

Eingereichte Einwendungen werden im Zuge eines Erörterungstermins mit denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, besprochen.

Im Anschluss an die Erörterung wird der Wasserverband Eifel-Rur die entsprechenden Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigen.

Hochwasserrückhaltebecken bei Geilenkirchen-Beeck wird trockengelegt

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) betreibt ein Hochwasserrückhaltebecken oberhalb von Geilenkirchen-Beeck. Es schützt die Ortslage Beeck vor Hochwasser und besteht aus zwei hintereinander liegenden Beckenbereichen. Es ist zudem dauerhaft teileingestaut.  Durch das kontinuierlich im Becken befindliche Wasser besitzt es für Biber eine große Attraktivität für eine Besiedlung. Durch den Bau von Biberröhren kann jedoch das Dammbauwerk des Beckens so stark beschädigt werden, dass ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet ist. Die Hochwassersicherheit von Beeck wäre damit gefährdet.

Beim Biber handelt es sich nach der europäischen FFH-Richtlinie um ein streng geschütztes Tier, das nicht gejagt oder gefangen werden darf. Um daher die Anlage für eine Besiedelung durch die Tiere unattraktiv zu machen, werden die beiden Beckenbereiche dauerhaft trockengelegt. Sie werden dann nur noch im Hochwasserfall kurzzeitig mit Wasser eingestaut sein. Ein zumeist trockenes Rückhaltebecken kann dadurch sicherer betrieben und auch genauer auf seine Standfestigkeit hin kontrolliert werden.

Vor dem Trockenlegen der beiden Beckenbereiche wird der Fischbestand entnommen und umgesiedelt. Diese Entnahme wird durch einen Fachmann mit entsprechender Qualifikation durchgeführt. Sie erfolgt ab dem kommenden Samstag.

Die Vorgehensweise ist mit dem Artenschutzbeauftragten des Kreises Heinsberg sowie der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Fischereibehörde abgestimmt. Ebenso wurde die Maßnahme mit der Stadt Geilenkirchen abgesprochen.


Fällarbeiten im Hochwasserrückhaltebecken an der Eifelstraße

Das Hochwasserrückhaltebecken an der Eifel-Straße in Eschweiler sichert zusammen mit einem Becken in Gressenich und am Diepenlinchenbach den Hochwasserschutz für Nothberg. In früherer Zeit kam es dort immer wieder zu Ausuferungen des Omerbachs bis in die anliegenden Häuser hinein.

Das im September 2007 in Betrieb genommene Becken hat ein Fassungsvermögen von 31.000 Kubikmetern. Die ursprünglich angepflanzten kleinen Gehölzgruppen im Beckenraum sind inzwischen über die Jahre so dicht zusammengewachsen, dass der Hochwasserschutzraum nicht mehr in ausreichendem Maß gesichert ist. Deswegen müssen Bäume gefällt werden. Es erfolgt jedoch keine Komplettfällung, sondern aus den Baumgruppen werden einzelne Bäume entnommen.

Die zuständigen Behörden sind über die Arbeiten informiert. Die Fällungen werden ab dem 14. Dezember 2020 durchgeführt.

Gehölzpflegearbeiten im Hochwasserrückhaltebecken Gressenich

Der Wasserverband Eifel-Rur wird in der nächsten Woche Gehölzpflegearbeiten im Hochwasserrückhaltebecken „Gressenich“ durchführen. Dieses Becken sichert im Zusammenspiel mit den Becken „Diepenlinchenbach“ und „Eifelstraße“ den Hochwasserschutz am Unterlauf des Omerbachs bis zu seiner Mündung in die Inde. Besonders der Stadtteil Eschweiler-Nothberg wird im Zusammenspiel der drei Becken geschützt.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen bezieht sich auf einen ca. 10 Meter breiten Streifen parallel zum Dammbauwerk, in dem Strauchwerk und kleine Bäume entfernt werden. Diese sind sehr nahe an das Absperrbauwerk herangewachsen. Ebenso sind im Becken vermehrt Aktivitäten von Bibern zu beobachten. Diese haben inzwischen Biberdämme bis an den Beckendamm errichtet. Dadurch wird Wasser dauerhaft aufgestaut, was zu Staunässe führen kann. Diese kann am Absperrbauwerk selbst dessen Stabilität gefährden. Den Bibern steht im Becken weiterhin Lebensraum zur Verfügung. Gerade die Gehölzentfernung am Damm wird aber dazu führen, dass den Tieren hier kein „Baumaterial“ mehr zur Verfügung steht und sie in die hinteren Beckenbereichen ausweichen.

Die Arbeiten sind mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Untere Wasserbehörde und die Untere Naturschutzbehörde der Städteregion Aachen haben die Erlaubnis zur Entnahme der Gehölze erteilt.

Dichter Gehölzbewuchs reicht bis an den Damm des Hochwasserrückhaltebeckens Gressenich heran.

Diebstahl von Zaunelementen am Hochwasserrückhaltebecken Wiesenbach

Oberhalb der Ortslage Drove (Gemeinde Kreuzau) liegt an der L 249 das Hochwasserrückhaltebecken Wiesenbach. Dieses Becken wurde im Jahr 2013 vom Wasserverband Eifel-Rur (WVER) in Betrieb genommen. Es verbessert den Hochwasserschutz für Drove, Niederdrove und Kreuzau. Das Becken hat ein Fassungsvermögen von 10.500 Kubikmetern. Es wurde bei der Fertigstellung eingezäunt, um ein Betreten zu verhindern. Das Becken kann sich bei einem Starkregen sehr schnell füllen. Dadurch entsteht eine Lebensgefahr für eventuell im Becken befindliche Personen, etwa spielende Kinder.

Der Wasserverband musste bei seinen regelmäßigen Kontrollen jetzt feststellen, dass entlang eines Feldwegs entlang des Beckens insgesamt 16 Zaunelemente zwischen den Zaunpfählen herausgebrochen und entwendet wurden. Es ist davon auszugehen, dass es sich hier um einen gezielten Metalldiebstahl handelt. Die Zaunelemente müssen mit einem entsprechend großen Fahrzeug abtransportiert worden sein. An dem Feldweg konnten die Täter ihr Werk relativ ungestört verrichten. Der Verband hat den Diebstahl zur Anzeige gebracht.

Diebstähle dieser Art führen immer wieder dazu, dass Sicherungsvorrichtungen beschädigt werden und im schlimmsten Fall auch die Funktionsfähigkeit von Anlagen beeinträchtigt wird. Der WVER betont, dass es sich hierbei um Straftaten handelt, die von ihm zur Anzeige gebracht werden. Er bittet auch die Bevölkerung um Mithilfe. Verdächtige Vorgänge an wasserwirtschaftlichen Bauwerken sollten dem Verband oder der Polizei mitgeteilt werden. Nur gesicherte und intakte Anlagen können ihre Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit erfüllen.

Zaunpfähle, zwischen denen die Zaunelemente entwendet wurden