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Klärschlamm Kooperation Rheinland, Wasserverband Eifel-Rur und Erftverband – Phosphorrecycling aus Klärschlamm: Wasserverbände auf der Suche nach strategischem Partner

Nach der novellierten Klärschlammverordnung muss aus dem Klärschlamm ab 2029 Phosphor zurückgewonnen werden. Dieser ist ein wichtiger Rohstoff für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Verbrennung des Klärschlamms, aus dessen Asche der Phosphor recycelt wird, muss dazu in Monoverbrennungsanlagen erfolgen. Wegen des geringen Anteils des Klärschlamms in der Mitverbrennung – etwa in Kraftwerken – ist dies nicht möglich.

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) und der Erftverband (EV) haben zur Entsorgung ihrer Klärschlämme im September letzten Jahres eine gemeinsame Gesellschaft gegründet, die Klärschlamm Kooperation Rheinland GmbH (KKR). Erstes Ziel der neuen Gesellschaft war die Vorbereitung einer Ausschreibung zur Suche eines Strategischen Partners, der einen möglichen Standort für die zu bauende Mono-Klärschlammverbrennungsanlage sowie Erfahrung im Betrieb von vergleichbaren Verbrennungsanlagen mit sich bringt. Gemeinsam mit diesem Partner wird die Gründung eines Tochterunternehmens angestrebt, um eine Anlage zu bauen und zu betreiben.

Die entsprechende Ausschreibung steht nun kurz vor der Fertigstellung und wird im Mai 2022 veröffentlicht werden. „Damit ist ein wichtiger Schritt nach vorn getan, um den Anforderungen der Verordnung in Zukunft gerecht zu werden“, betont Professor Heinrich Schäfer vom Erftverband, einer der beiden Geschäftsführer. „Durch eine lange Vertragslaufzeit über den Betrieb der Anlage von 30 Jahren besteht auch für den Strategischen Partner eine große Planungssicherheit für die Auslastung der Anlage“, ergänzt sein Kollege Stefan Ruchay vom Wasserverband Eifel-Rur.

WVER und EV betreiben zusammen mehr als 70 Kläranlagen für etwa 1,85 Mio. Menschen und Industriebetriebe in ihren Verbandsgebieten. Auf allen Anlagen zusammen fallen ca. 168.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm an; dies entspricht 37.000 Tonnen Trockenrückstand pro Jahr. „Zum Bau einer wirtschaftlichen Anlage werden zwischen 30.000 – 35.000 Tonnen benötigt,“ so Professor Schäfer. Und Ruchay führt aus: „Deswegen ist es sinnvoll, dass die beiden Verbände hier in der KKR zusammenarbeiten, um neben der Qualität auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage im Sinne der Beitragszahler zu gewährleisten.“

Gemeinsame Pressemitteilung:
Erftverband und Wasserverband Eifel-Rur gründen Klärschlammkooperation

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) mit Sitz in Düren und der Erftverband (EV) mit Sitz in Bergheim unterzeichneten jetzt einen Gesellschaftervertrag zur Gründung der KKR („Klärschlammkooperation Rheinland GmbH“). Diese soll in Zukunft die Verbrennung des auf den Kläranlagen beider Verbände anfallenden Klärschlamms entsprechend der Vorgaben der novellierten Klärschlammverordnung sicherstellen.

Der Gesetzgeber sieht darin vor, dass ab 2029 Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewonnen werden soll. Phosphor ist essentiell für das Leben und die natürlichen Phosphorreserven sind begrenzt. Eine wirtschaftliche und zielgerichtete Rückgewinnung ist nur möglich, wenn der Klärschlamm in Zukunft in sogenannten Monoklärschlammverbrennungsanlagen entsorgt wird.

Beide Verbände verfügen zusammen über 70 Kläranlagen in den Einzugsgebieten von Rur und Erft. In diesen Gebieten, die eine Fläche von 3.900 km² umfassen, wird das Abwasser von 1,85 Mio. Menschen sowie aus Gewerbe und Industrie entsorgt. Dabei fallen pro Jahr ca. 156.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm an. Dies entspricht einer Trockenmasse von ca. 40.000 Tonnen.

Die Kooperation dient dem Zweck, den Klärschlamm durch die entsprechende Menge gemeinsam wirtschaftlich entsorgen zu können. Ebenso soll ein hohes Niveau an Umwelt- und Klimaschutz erreicht werden. Die KKR soll keine Gewinne erwirtschaften, um die Verbandsbeiträge niedrig zu halten. Bisher wird der Klärschlamm noch in den umliegenden Kohlekraftwerken mitverbrannt, wobei aber eine Phosphor-Rückgewinnung wegen des vergleichsweise geringen Anteils am Gesamtbrenngut nicht möglich ist.

Im Zuge der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags am Sitz des WVER in Düren durch die Verbandsvorstände Dr. Joachim Reichert (WVER) und Dr. Bernd Bucher (EV) wurden Stefan Ruchay, Finanz- und Verwaltungsdezernent des Wasserverbands, und Prof. Heinrich Schäfer, Leiter des Bereichs Abwassertechnik beim Erftverband, zu Geschäftsführern der neu gegründeten GmbH bestimmt.

Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Monoklärschlammverbrennungsanlage wird die neue GmbH per Ausschreibungsverfahren zunächst einen strategischen Partner suchen. Dieser sollte über einen Standort für eine Klärschlammverbrennungsanlage verfügen, Erfahrungen bei der Schlammverbrennung besitzen und ggf. auch die zu errichtende Verbrennungsanlage Anlage mit der KKR zusammen betreiben.


Vorn als Unterzeichner des Kooperationsvertrags Dr. Bernd Bucher, Vorstand des Erftverbands (l.) und Dr. Joachim Reichert, Vorstand des Wasserverbands Eifel-Rur, stehend von links nach rechts: Prof. Heinrich Schäfer, Notar Dr. Hagen Monath und Stefan Ruchay.