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Direktmaßnahmen zum Hochwasserschutz an Urft und Olef auf Homepage veröffentlicht

Als Folge des Katastrophenhochwassers vom Juli 2021 haben sich die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden mit dem Kreis Euskirchen und dem Wasserverband Eifel-Rur zu einer interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Ziel ist es, unter der Federführung des WVER bis 2026 für das Einzugsgebiet von Urft und Olef ein umsetzungsreifes Hochwasserschutzkonzept zu erarbeiten. Dabei geht es sowohl um die Sicherstellung eines für die 100-Jährlichkeit ausgelegten – und teilweise auch darüber hinausgehenden – Hochwasserschutzes als auch um die Verbesserung der Resilienz gegen Extremereignisse.

Dazu werden sowohl die Landschaft als auch die nach der Hochwasserkatastrophe neu vermessenen Gewässer digital abgebildet („Digitaler Zwilling“). Anhand der Modelle und entsprechender Simulationen können anschließend die Wirksamkeit und das Zusammenspiel der Maßnahmen überprüft werden. Die Aufstellung der Modelle und die erforderlichen Rechenläufe werden jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Jahr 2026 wird das Hochwasserschutzkonzept Urft/Olef mit konkreten Vorgaben für die Projektumsetzung vorliegen.

Bereits im Vorfeld der Modellierung wurden zahlreiche sog. „Direktmaßnahmen“ erarbeitet, die sich teilweise schon in Bearbeitung, Planung oder Umsetzung durch die Kommunen befinden. Damit werden kurzfristig erste Verbesserungen des Hochwasserschutzes erzielt. Direktmaßnahmen beschreiben hierbei Maßnahmen, die

  • ohne vorherige Modellrechnungen als wirksam betrachtet werden,
  • zeitnah in die Planung und Umsetzung gehen können und
  • keine negativen Auswirkungen auf die Gewässer-Ober- und -unterlieger haben.

Dabei handelt es sich etwa um Gewässer-Aufweitungen, welche die Fließgeschwindigkeiten und den Wasserstand lokal senken können. Auch Treibgutfallen verbessern örtlich den Schutz, denn sie nehmen gezielt Treibgut auf, das dann an Brücken und Durchlässen den Wasserabfluss nicht mehr beeinträchtigen kann. Hochwasserrückhaltebecken schützen Ortslagen, indem sie Wasser aus stark angestiegenen Gewässern aufnehmen und nur eine unschädliche Wassermenge nach unterhalb abgeben.

Die Direktmaßnahmen können ab dem 3. Jahrestag der Hochwasserkatastrophe am 14. Juli 2024 nun öffentlich im Internet eingesehen werden. Dazu wurde eine bereits bestehende Homepage des WVER ergänzt. Sie beinhaltet bisher schon einen entsprechenden Masterplan für das Einzugsgebiet von Inde und Vicht und ist nun um das Einzugsgebiet von Urft und Olef erweitert worden.

Auf der Homepage finden Interessierte jetzt auch für das Einzugsgebiet von Urft und Olef inkl. der zugehörigen Nebengewässer Informationen zu den einzelnen Direktmaßnahmen. Im weiteren Verlauf werden die Informationen kontinuierlich aktualisiert, so dass sich die Bevölkerung stets über den aktuellen Stand der jeweils interessierenden Maßnahme informieren kann. Besucherinnen und Besucher der Homepage können dazu eine digitale Landkarte aufrufen, auf der die einzelnen Direktmaßnahmen an Urft und Olef als Symbole abgebildet sind. Außerdem werden anhand von konkreten Beispielen die verschiedenen Arten der Maßnahmen exemplarisch dargestellt.

Die Homepage enthält darüber hinaus auch nützliche Hinweise und Tipps, wie sich mögliche Betroffene zukünftig auch selbst vor Hochwasser schützen können. Hochwasserschutz ist nämlich eine gemeinschaftliche Aufgabe, an der alle, Kommunen, Kreise, der Wasserverband, aber auch Privatpersonen und Unternehmen, mitarbeiten müssen. Die Homepage kann über www.hochwassergefahrenvorbeugen.de angesteuert werden.

Arbeiten am Hochwasserschutzkonzept an Urft und Olef schreiten voran

„Für einen effektiven Hochwasserschutz muss ein Gewässer ganzheitlich, von der Quelle bis zur Mündung betrachtet werden“, erläutert das Team um Dr. Joachim Reichert, Vorstand des WVER, im gemeinsamen Gespräch zwischen den Kommunen und dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER). Vor diesem Hintergrund schlossen die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden in Zusammenarbeit mit dem Kreis Euskirchen und dem WVER eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erarbeitung eines interkommunalen Hochwasserschutzkonzeptes. Das entstehende Konzept soll über das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert werden. Die Details der Förderung befinden sich momentan in der Abstimmung zwischen den Vertragspartnern und der Bezirksregierung Köln.

Das formale Verfahren des Förderantrags benötigt wegen der verschiedenen behördlichen Abstimmungsaspekte viel Zeit. Die Erarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes selbst erfordert darüber hinaus einige Grundlagendaten. Um bereits parallel zur Antragsstellung einen Grundstein für das bevorstehende Konzept zu legen, wurden in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln bereits Risikogewässer festgelegt und vermessen. Darüber hinaus wurden die Abflüsse des Hochwasserereignisses 2021 anhand von aktualisierten Rechenmodellen der Pegel an Urft und Olef ermittelt. Über eine Abschlussarbeit der RWTH Aachen wurden die Pegelabflüsse in einen historischen Kontext eingeordnet. In Folge werden diese zudem – in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) – statistisch ausgewertet. Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes das Fundament für die Dimensionierung von konkreten Maßnahmen.

Als Teil des ganzheitlichen Hochwasserschutzkonzepts können auch kleinere, lokal wirksame Direktmaßnahmen, die den Hochwasserschutz nachhaltig verbessern, definiert werden. Unter diesem Aspekt fand bereits im April 2022 eine Serie an Direktmaßnahmen-Workshops zur Festlegung von ersten, zeitnah durchführbaren Maßnahmen statt. Mit Unterstützung verschiedener Fachexpertinnen und Fachexperten wurden hier 37 mögliche Vorhaben identifiziert, von denen sich bereits einige in Beantragung und Planung durch die jeweiligen Kommunen befinden.

Beispiel für eine mögliche Schutzmaßnahme: Errichtung eines so genannten Hochwasserrückhaltebeckens. Eine Fläche, durch die ein Gewässer fließt, wird eingedeicht und mit einem Auslaufbauwerk versehen. Bei heftigem Zufluss wird durch das Bauwerk nur eine gedrosselte Menge Wasser herausgelassen, die für den Unterlauf unschädlich ist. Der Rest des Wassers wird im Becken gestaut und fließt nach Ende des Regenereignisses nach und nach ab. Die Becken können entsprechend der Bedürfnisse, einer passenden Fläche und der Flächenverfügbarkeit dimensioniert werden. Das hier abgebildete Becken befindet sich in Uetterath im Kreis Heinsberg.

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