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Unnötige Einleitungen ins Gewässer unbedingt unterlassen

Am Morgen des Fronleichnamstags, Donnerstag, dem 11. Juni, leitete die Organisation „Extinction Rebellion“ ohne vorherige Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine große Menge des leuchtend grünen Farbstoffs Uranin in der Höhe von Jülich-Altenburg in die Rur ein. Damit wollte sie ein sichtbares Zeichen gegen die Sümpfungstätigkeit des Braunkohletagebaus setzen.

Der Wasserverband Eifel-Rur verurteilt diese unnötige Einleitung des Farbstoffs in die Rur, die sich in seiner Unterhaltung befindet.

Uranin ist ein Farbstoff, der nur dann eingesetzt wird, wenn der Verlauf von Wasser verfolgt werden soll, zum Beispiel bei vermuteten Undichtigkeiten. Zwar gilt Uranin weitgehend als ökotoxikologisch unschädlich, jedoch relativiert sich dies an der Einleitungsstelle, wo es in sehr hoher Konzentration und noch weitgehend unverdünnt aufgetreten sein wird. Hier ist eine Schädigung nicht auszuschließen.

Außerdem wird stellenweise durch die Landwirtschaft Brauchwasser aus der Rur entnommen. Unterhalb der Mündung in die Maas dient das vereinte Wasser beider Flüsse als Rohwasser für die Trinkwassergewinnung. Die Grünfärbung der Rur führte hier zu entsprechender Besorgnis.

Das Recht zur freien Meinungsäußerung und unterstützenden Aktionen ist ein hohes Gut, dennoch sollten bestimmte Regeln eingehalten werden: Dazu gehört auch, dass keine Flüssigkeiten oder Farbstoffe ins Oberflächengewässer eingeleitet werden, die dort nicht hineingehören und zu erhöhtem Beprobungsaufwand sowie Verunsicherungen der Bevölkerung führen. Der Wasserverband bittet deshalb eindringlich, auf vergleichbare Aktionen zu verzichten.

Die grün gefärbte Rur bei Jülich-Altenburg