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Hochwasserfolgen: Schadenserfassung an Gewässermauern und Beseitigung von Unrat

Durch das Hochwasser sind auch an den Gewässern selbst Schäden entstanden. Gewässermauern, die dem Objektschutz dienen, oder die für die Lenkung der Fließrichtung des Gewässers sorgen, sind durch die Wucht des Hochwassers teilweise in erheblichem Umfang in Mitleidenschaft gezogen worden. Derzeit läuft unter Federführung des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) eine Bestandsaufnahme der Schäden. Sehr dringliche Schäden wurden bereits behoben oder provisorisch gesichert.

Der WVER bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Schadensmeldung um Mithilfe. Zu diesem Zweck wurde ein Online-Portal unter der Adresse https://arcg.is/0bnj4q eingerichtet, über das die Schäden an den besonders betroffenen Gewässern aus dem Zuständigkeitsbereich des WVER, Vicht und Inde, einfach und effizient erfasst werden können. Bei der Eingabe der Schäden werden die Nutzer gebeten, anhand der zur Verfügung gestellten kartografischen Darstellung den Stand der bereits erfolgten Aufnahme von Schäden an Gewässermauern zu prüfen. Ist die Schadstelle bereits erfasst, ist in diesem Fall keine weitere Aktion erforderlich. Bei noch nicht aufgenommenen Beschädigungen bittet der WVER, den Schaden auf der genannten Seite über den Online-Fragebogen zu melden.

Sollte die angegebene Internet-Seite nicht genutzt werden können, bittet der WVER, die Beschädigung per E-Mail unter schaden.ufermauer@wver.de zu melden.

Aus praktischen Gründen können Sie bis zum 17.09.2021 Schäden systemunterstütz melden.

Die erfassten Schäden werden nach mit den Kommunen und der Städteregion abgestimmten Kriterien kategorisiert und anschließend nach Priorität abgearbeitet.

Der WVER bittet um Verständnis, dass Schäden gegebenenfalls zunächst nur provisorisch gesichert werden, bevor eine grundlegende Instandsetzung der betroffenen Uferabschnitte erfolgen kann. Aufgrund der großen Zahl der Schäden wird die Behebung insbesondere der niedrig priorisierten Schäden Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher von Nachfragen zur Schadensbearbeitung Abstand zu nehmen.

Fragen zum Thema Uferschäden werden unter dem nachfolgenden Link Faktencheck zum Hochwasser | WVER beantwortet.

Unrat oder Sperrmüll, der nach dem Hochwasser noch in weiten Teilen im Bachbett oder direkt an den Ufern vorzufinden ist, werden durch den WVER koordiniert entfernt.

Überschwemmte Flächen, auf denen hochwasserbedingter Unrat zurückgeblieben ist, sollen in erster Linie durch den betroffenen Eigentümer nach dessen Möglichkeiten gereinigt werden. Der gesammelte Unrat soll der Kommune zur Entsorgung übergeben werden. Sofern die individuellen Möglichkeiten im Einzelfall überschritten sind, kann bei der zuständigen Kommune Unterstützung angefordert werden. Durch die Kommune werden die erforderlichen Hilfeleistungen koordiniert.

Warnung zum Wassersport aufgehoben

Der Wasserverband Eifel-Rur hebt die Warnung zum Befahren des Rursees mit Wassersportfahrzeugen wieder auf. Das Treibgut, das durch das Hochwasser in die Talsperre gelangt ist, hat sich größtenteils in den Uferböschungen abgelagert.

Das Baden im Rursee ist nur an eigens dafür ausgewiesenen Badestellen erlaubt, nämlich dem Badestrand Eschauel und der Neuen Mitte Woffelsbach. Die Überwachung der Gewässergüte am Badestrand Eschauel liegt in der Zuständigkeit der Gesundheitsamtes des Kreises Düren. Der Wasserverband bittet Badewillige, sich entsprechend dort zu informieren, ob ein Baden gefahrlos möglich ist.

Der Wasserverband betont, dass nicht nur im Zusammenhang mit den Einträgen aus dem Hochwasser, sondern generell für den Wassersport das Prinzip der eigenverantwortlichen Entscheidung gilt.

Wasserverband warnt vor wassersportlichen Aktivitäten auf der Rurtalsperre und den Staubecken

Die Hochwasserereignisse der letzten Tage haben auch zu einer großen Verunreinigung der Talsperren geführt. Nicht zuletzt daraus entstehen Gefährdungen für eine wassersportliche Nutzung der Rurtalsperre und der beiden Staubecken Heimbach und Obermaubach.

An der Oberfläche befindet sich Treibgut wie z. B. Baumstämme, die zu einer Gefährdung von Seglern, Surfern und Schwimmern führen können. Da der Wasserstand in den Talsperren noch immer sehr hoch ist und in den nächsten Tagen bleiben wird, könnten Wassersport Treibende auch versucht sein, vom Hauptsee in den Obersee zu gelangen, da sich beide in etwa auf einer Höhe befinden und die Überlaufschwelle nicht gut zu erkennen ist. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass das Wasser durch Stoffe verschmutzt sein kann, die gesundheitsgefährdend sein können.

Als Eigentümer der Seeflächen und der Stauanlagen sieht sich der Verband im Interesse der Seenutzer gehalten, vor jeglicher wassersportlichen Nutzung in der nächsten Zeit zu warnen. Er ist sich dabei der Tatsache bewusst, dass die Warnung in der Sommersaison auch Auswirkungen auf den Tourismus hat, dem sich nach den Lockerungen der entsprechenden Corona-Schutzverordnung nun wieder neue Möglichkeiten eröffnen.

Der Wasserverband beprobt und analysiert fortlaufend die Gewässergüte. Außerdem wird der Rursee im Anschluss an die Reinigung der Urfttalsperre und des Obersees ebenfalls von gefährlichem Treibgut befreit. Gleiches gilt für die beiden Staubecken in Heimbach und Obermaubach.

Der Wasserverband hofft auf das Verständnis und appelliert an das eigenverantwortliche Handeln der Erholungssuchenden am See. Auf dieser Grundlage kann ein Verbot noch vermieden werden. Zugleich bittet er zu bedenken, dass in der näheren Umgebung der Rurtalsperre Menschen ihr Leben und auch ihre Existenzgrundlagen durch das extreme Hochwasser verloren haben.