Selbstverwaltung im demokratischen Miteinander
Der WVER ist ein „Mitredeverband“ – er verwaltet sich selbst: alle Mitglieder sind an Entscheidungen und Projekten sowie dem Beitragswesen beteiligt. Alle Rechte und Pflichten der verschiedenen Verbandsorgane finden sich im Eifel-Rur-Verbandsgesetz, unserer Satzung und in der jeweiligen Geschäftsordnung von Verbandsrat und Verbandsversammlung.
So sieht die Zusammenarbeit der Verbandsorgane und Gremien aus:
Gemeinden & Städte
43 Gemeinden und Städte
Kreise & Städte- Region Aachen
4 Kreise und die StädteRegion Aachen
Gewerbliche Unternehmen
32 Wasser nutzende und Abwasser ableitende gewerbliche Betriebe
Trinkwasserversorger
4 Trinkwasserversorger
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das Entscheidungsgremium des WVER, in das alle Mitglieder ihre Delegierten entsenden. Deren Aufgaben sind:
- Wählen des 15-köpfigen Verbandsrat alle fünf Jahre
- Genehmigen des jährlichen Wirtschaftsplans und des Sechs-Jahres-Plans
- Entgegennehmen des Jahresberichts des Verbandsratsvorsitzenden und des Vorstands sowie des Berichts der internen Rechnungsprüfer
- Entlasten des Vorstands am Ende des Jahres
- Bestellen der Rechnungsprüfer sowie externer Wirtschaftsprüfer
- Besetzen verschiedene Ausschüsse
Widerspruchsausschuss
Widerspruchsausschuss, der sich mit Widersprüchen seitens der Mitglieder beschäftigt
Ausschuss für Veranlagungsregeln
Ausschuss für Veranlagungsregeln (zur Berechnung der Beiträge)
Verbandsrat
Der 15-köpfige Verbandsrat überwacht kontinuierlich die Geschäftsführung des Wasserverbands – also die Arbeit des Vorstands.
Vorstand
Der Vorstand des Verbands ist die Geschäftsführung und als solche verantwortlich für die korrekte, und wirtschaftliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sowie für effiziente Abläufe. Beim WVER handelt es sich um einen Alleinvorstand mit ständigem Vertreter.
Dezernate
Vier Dezernate kümmern sich um die einzelnen Aufgabenbereiche des Verbandes: Personal und Soziales (Dezernat 1), Finanzen und Verwaltung (Dezernat 2), Abwasser (Dezernat 3) und Gewässer (Dezernat 4). Darüber hinaus sind Stabstellen für Spezialaufgaben verantwortlich.
Dezernate
Vier Dezernate kümmern sich um die einzelnen Aufgabenbereiche des Verbandes: Personal und Soziales (Dezernat 1), Finanzen und Verwaltung (Dezernat 2), Abwasser (Dezernat 3) und Gewässer (Dezernat 4). Darüber hinaus sind Stabstellen für Spezialaufgaben verantwortlich.
Dezernate
Vier Dezernate kümmern sich um die einzelnen Aufgabenbereiche des Verbandes: Personal und Soziales (Dezernat 1), Finanzen und Verwaltung (Dezernat 2), Abwasser (Dezernat 3) und Gewässer (Dezernat 4). Darüber hinaus sind Stabstellen für Spezialaufgaben verantwortlich.
Dezernate
Vier Dezernate kümmern sich um die einzelnen Aufgabenbereiche des Verbandes: Personal und Soziales (Dezernat 1), Finanzen und Verwaltung (Dezernat 2), Abwasser (Dezernat 3) und Gewässer (Dezernat 4). Darüber hinaus sind Stabstellen für Spezialaufgaben verantwortlich.
Verbandsversammlung und Verbandsrat
Gesetz über den Wasserverband Eifel-Rur (Eifel-Rur-Verbandsgesetz – Eifel-RurVG -) | RECHT.NRW.DE