Verbotene Grünschnittentsorgung in den Lendersdorfer Mühlenteich
Im Lendersdorfer Mühlenteich fand sich in letzter Zeit eine erhöhte Menge von Treibgut, welches meistens aus Grünrückschnitt bestand. Dieser wurde trotz eines Verbots in den Teich entsorgt.
Das Treibgut führt zu Problemen und setzt auch Rechenanlagen eines Industriebetriebs zu, der Wasser aus dem Mühlenteich für die Betriebsabläufe entnimmt. Das deutet darauf hin, dass der Grünrückschnitt oberhalb der Entnahmestelle des Unternehmens hineingeworfen wurde. Aufwändig mussten deswegen die Verstopfungen in der Rechenanlage von der Firma mit Unterstützung des Wasserverbands Eifel-Rur als Unterhalter des Teichs entfernt werden.
Der Wasserverband weist darauf hin, dass er die Situation im Weiteren intensiv beobachten wird. Er betont, dass das Entsorgen des Grünschnitts in das Gewässer eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.