06.02.2017:
WVER baut die Stauanlagen bei Hückelhoven-Millich und Heinsberg-Brehm zurück
Der Wasserverband Eifel-Rur wird ab Februar zwei Steilrampen in der Rur bei Hückelhoven-Millich und Heinsberg Brehm zurückbauen. Diese behindern die ökologische Durchgängigkeit für Gewässerlebewesen im Fluss.
Grundlage hierfür ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie. Der Mensch hat die Fließgewässer in der Vergangenheit baulich stark verändert und sie damit zumeist ihrer Natürlichkeit beraubt. Jetzt sollen sie bis zum Jahr 2027 wieder in einen naturnahen „guten Zustand“ zurückversetzt werden. Zur Umsetzung dieser Rahmenrichtlinie wurde für jedes relevante Gewässer ein Maßnahmenkonzept erstellt. Dieses wurde unter Beteiligung der Städte und Gemeinden, der Wasser- und Landschaftsbehörden, der Landwirtschaftskammer und weiteren Fachverbänden erarbeitet. Eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung eines guten Zustands ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer. Heute teilen nur schwer überwindbare Querbauwerke wie Wehre und Rampen viele Fließgewässer in kurze Abschnitte, die den Lebensraum zum Beispiel für Fische stark einengen. Auch in der Rur gibt es solche Bauwerke, die umgebaut oder beseitigt werden müssen.
Ein Baustein zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit ist die Beseitigung der Rampen in der Rur bei Hückelhoven-Millich und bei Heinsberg-Brehm. Die beiden Rampen sind steil und haben deswegen eine sehr hohe Fließgeschwindigkeit. Dadurch stellen sie für viele Fische ein fast unüberwindbares Hindernis dar.
Noch im Februar wird mit dem Rückbau der Rampe bei Millich begonnen. Da sich durch den Rückbau der Wasserspiegel oberhalb der jetzigen Steilrampe niedriger einstellen und zusätzlich die Uferbefestigung entfernt wird, kann es zu Uferabbrüchen im Bereich des heutigen Radweges kommen. Der Radweg wird daher im Rahmen der Baumaßnahme verlegt. Der Fluss hat durch die Maßnahme die Möglichkeit, das Ufer naturnäher zu entwickeln, wodurch zusätzlich wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen entsteht. Die an den Radweg angrenzenden privaten landwirtschaftlichen Flächen werden nicht angetastet. Sollte sich zeigen, dass die Rur ihr Ufer in Richtung dieser Flächen verlegt, ist der Wasserverband verpflichtet, die Böschung mit Wasserbausteinen zu sichern.
Im zweiten Halbjahr wird auch die Sohlrampe bei Heinsberg-Brehm abgerissen. Mit diesen Maßnahmen kommt der Wasserverband Eifel-Rur seiner gesetzlichen Aufgabe zur ökologischen Gewässerunterhaltung und damit zur Verbesserung des Lebensraumes der Fließgewässer entsprechend den Vorgaben der WG-Wasserrahmenrichtlinie nach. Die Kosten werden sich für die Gesamtbaumaßnahme auf ca. 450.000 Euro belaufen. Sie werden vom Land NRW mit 80 % bezuschusst.